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BGH, 28.02.1968 - 2 StR 745/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Unzucht mit einer Abhängigen und einer Minderjährigen sowie wegen Beischlafs mit einer Verschwägerten - Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens des Angeklagten - Überprüfung der Strafzumessungserwägungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 28.02.1968 - 2 StR 745/67
Die erste Alternative trifft, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGHSt 21, 27) nur den Fall, daß die Minderung der Fähigkeit das Fehlen der Einsicht bewirkt hat; denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seiner Tat eingesehen hat.